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   VG Magdeburg, 26.03.2013 - 9 A 28/09   

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VG Magdeburg, 26.03.2013 - 9 A 28/09 (https://dejure.org/2013,10807)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 26.03.2013 - 9 A 28/09 (https://dejure.org/2013,10807)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 26. März 2013 - 9 A 28/09 (https://dejure.org/2013,10807)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 02.09.2009 - II ZB 35/07

    Notwendigkeit der Festsetzung einer Verfahrensgebühr i.F.d. Entstehens für den

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.03.2013 - 9 A 28/09
    Nachdem zunächst auch unter den Senaten des Bundesgerichtshofs eine unterschiedliche Rechtsauffassung vertreten wurde (vgl. 10. Senat; Beschluss v. 29.09.2009, X ZB 1/09), geht nunmehr der Bundesgerichtshof wohl geschlossen (vgl. zuletzt: BGH, Beschluss v. 17.04.2012, XI ZB 22/11; vgl. zu den Senaten; Beschluss v. 03.05.2011, XI ZB 20/10 und Beschluss v. 02.09.2009, II ZB 35/07; juris) von der Nichtanrechnung und der Geltung des § 15a RVG auch für Altfälle aus.

    Dabei darf zu Recht Kritik an dieser Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hinsichtlich der argumentativen Überzeugungsbildung geäußert werden (vgl. dazu ausführlich zu den Beschlüssen des BGH vom 02.09.2009, II ZB 35/07 und vom 09.12.2009, XII ZB 175/07: BayVGH, Beschluss v. 16.10.2010, 19 C 10.1667; juris).

    Im Beschluss vom 2. September 2009 - II ZB 35/07 - hat dessen 2. Zivilsenat ohne jegliche Vertiefung (vgl. Rz. 8) ausgeführt, dass der Gesetzgeber mit dem neu eingefügten § 15a RVG lediglich die bestehende Gesetzeslage - wie sie dieser Senat verstanden habe - klargestellt hätte.

  • BGH, 09.12.2009 - XII ZB 175/07

    Auswirkung der Gebührenanrechnung im Verhältnis zu Dritten im

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.03.2013 - 9 A 28/09
    Dabei darf zu Recht Kritik an dieser Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hinsichtlich der argumentativen Überzeugungsbildung geäußert werden (vgl. dazu ausführlich zu den Beschlüssen des BGH vom 02.09.2009, II ZB 35/07 und vom 09.12.2009, XII ZB 175/07: BayVGH, Beschluss v. 16.10.2010, 19 C 10.1667; juris).

    Erst der 12. Zivilsenat hat sich im Beschluss vom 9. Dezember 2009 - XII ZB 175/07 - mit den Grundlagen für die Neuregelung des § 15 a RVG befasst (vgl. insb. RdNr. 24).

  • BGH, 29.09.2009 - X ZB 1/09

    Gebührenanrechnung im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.03.2013 - 9 A 28/09
    Nachdem zunächst auch unter den Senaten des Bundesgerichtshofs eine unterschiedliche Rechtsauffassung vertreten wurde (vgl. 10. Senat; Beschluss v. 29.09.2009, X ZB 1/09), geht nunmehr der Bundesgerichtshof wohl geschlossen (vgl. zuletzt: BGH, Beschluss v. 17.04.2012, XI ZB 22/11; vgl. zu den Senaten; Beschluss v. 03.05.2011, XI ZB 20/10 und Beschluss v. 02.09.2009, II ZB 35/07; juris) von der Nichtanrechnung und der Geltung des § 15a RVG auch für Altfälle aus.

    Soweit sich der Beschwerdeführer auf eine "zwischenzeitliche Übereinstimmung" in der höchstrichterlichen Rechtsprechung beruft, lässt er unberücksichtigt, dass der 1., 3. und 8. Zivilsenat des BGH die Anrechnungsregel auch im Außenverhältnis zum Prozessgegner in der Kostenfestsetzung abgewandt haben (BGH, B.v. 22.01.2008 - VIII ZB 57/07, B.v. 30.4.2008 - III ZB 8/08 und B.v. 2.10.2008 - I ZB 30/08) und dass der 10. Zivilsenat im Beschluss vom 29. September 2009 - X ZB 1/09 durchgreifende Zweifel an der Auffassung des 2. Zivilsenats - und damit an der dieser Auffassung folgenden Senate - geäußert hat (vgl. RdNrn. 21 - 25).

  • BGH, 03.05.2011 - XI ZB 20/10

    Anrechenbarkeit einer wegen desselben Gegenstandes entstandenen Geschäftsgebühr

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.03.2013 - 9 A 28/09
    Es ist nicht etwa so, dass § 15a RVG nur eine Klarstellung der bisherigen Rechtsanwendungspraxis bezweckte (so zunächst teilweise der BGH; Beschluss v. 03.05.2011, XI ZB 20/10; juris und Teile der Literatur: Schneider/Wolf; Anwaltskommentar RVG, 6. Auflage 2012, § 15a Rz. 2 ff; § 60 Rz. 5 ff mit Darstellung der Rechtsprechung).

    Nachdem zunächst auch unter den Senaten des Bundesgerichtshofs eine unterschiedliche Rechtsauffassung vertreten wurde (vgl. 10. Senat; Beschluss v. 29.09.2009, X ZB 1/09), geht nunmehr der Bundesgerichtshof wohl geschlossen (vgl. zuletzt: BGH, Beschluss v. 17.04.2012, XI ZB 22/11; vgl. zu den Senaten; Beschluss v. 03.05.2011, XI ZB 20/10 und Beschluss v. 02.09.2009, II ZB 35/07; juris) von der Nichtanrechnung und der Geltung des § 15a RVG auch für Altfälle aus.

  • BGH, 11.03.2010 - IX ZB 82/08

    Rechtsanwaltsgebühr: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr in

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.03.2013 - 9 A 28/09
    Der 9. Zivilsenat schließt sich im Beschluss vom 11. März 2010 - IX ZB 82/08 - wiederum der Rechtsprechung des 2. und des 12. Zivilsenats an, ohne eine eigene Prüfung der gesetzlichen Grundlage anzustellen (RdNr. 6).
  • BVerwG, 22.07.2009 - 9 KSt 4.08

    Kosten; Kostenfestsetzungsverfahren; Anrechnung; Geschäftsgebühr;

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.03.2013 - 9 A 28/09
    So hat das Bundesverwaltungsgericht in dem Beschluss vom 22.07.2009 (9 KSt 4.08, 9 KSt 4.08 {9 A 3.06}; juris) zumindest für den Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit höchstrichterlich die Anrechung entschieden aber darauf hingewiesen, dass rechtspolitisch auch eine andere Lösung begründbar erscheine, wofür aber eine gesetzgeberische Entscheidung, wie sie in dem zu diesem Zeitpunkt bekannten Entwurf eines § 15a RVG vorgesehen war, unabwendbar sei.
  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.03.2013 - 9 A 28/09
    Soweit sich der Beschwerdeführer auf eine "zwischenzeitliche Übereinstimmung" in der höchstrichterlichen Rechtsprechung beruft, lässt er unberücksichtigt, dass der 1., 3. und 8. Zivilsenat des BGH die Anrechnungsregel auch im Außenverhältnis zum Prozessgegner in der Kostenfestsetzung abgewandt haben (BGH, B.v. 22.01.2008 - VIII ZB 57/07, B.v. 30.4.2008 - III ZB 8/08 und B.v. 2.10.2008 - I ZB 30/08) und dass der 10. Zivilsenat im Beschluss vom 29. September 2009 - X ZB 1/09 durchgreifende Zweifel an der Auffassung des 2. Zivilsenats - und damit an der dieser Auffassung folgenden Senate - geäußert hat (vgl. RdNrn. 21 - 25).
  • BGH, 02.10.2008 - I ZB 30/08

    Festsetzung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.03.2013 - 9 A 28/09
    Soweit sich der Beschwerdeführer auf eine "zwischenzeitliche Übereinstimmung" in der höchstrichterlichen Rechtsprechung beruft, lässt er unberücksichtigt, dass der 1., 3. und 8. Zivilsenat des BGH die Anrechnungsregel auch im Außenverhältnis zum Prozessgegner in der Kostenfestsetzung abgewandt haben (BGH, B.v. 22.01.2008 - VIII ZB 57/07, B.v. 30.4.2008 - III ZB 8/08 und B.v. 2.10.2008 - I ZB 30/08) und dass der 10. Zivilsenat im Beschluss vom 29. September 2009 - X ZB 1/09 durchgreifende Zweifel an der Auffassung des 2. Zivilsenats - und damit an der dieser Auffassung folgenden Senate - geäußert hat (vgl. RdNrn. 21 - 25).
  • BGH, 30.04.2008 - III ZB 8/08

    Anrechnung der vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr auf die

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.03.2013 - 9 A 28/09
    Soweit sich der Beschwerdeführer auf eine "zwischenzeitliche Übereinstimmung" in der höchstrichterlichen Rechtsprechung beruft, lässt er unberücksichtigt, dass der 1., 3. und 8. Zivilsenat des BGH die Anrechnungsregel auch im Außenverhältnis zum Prozessgegner in der Kostenfestsetzung abgewandt haben (BGH, B.v. 22.01.2008 - VIII ZB 57/07, B.v. 30.4.2008 - III ZB 8/08 und B.v. 2.10.2008 - I ZB 30/08) und dass der 10. Zivilsenat im Beschluss vom 29. September 2009 - X ZB 1/09 durchgreifende Zweifel an der Auffassung des 2. Zivilsenats - und damit an der dieser Auffassung folgenden Senate - geäußert hat (vgl. RdNrn. 21 - 25).
  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 38/10

    Rechtsanwaltsgebühr: Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr auf die

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.03.2013 - 9 A 28/09
    Der 5. Zivilsenat hält im Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 38/10 - wiederum ohne eigene Begründung an den vorgenannten Entscheidungen des 2. und des 12. Zivilsenats fest.
  • BGH, 31.03.2010 - XII ZB 230/09

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die

  • BGH, 17.04.2012 - XI ZB 22/11

    Anrechnung einer vorgerichtlich angefallenen Geschäftsgebühr auf eine

  • OVG Niedersachsen, 17.11.2009 - 10 OA 166/09

    Anwendung der Neuregelung des § 15a Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) auf die

  • BGH, 05.02.2011 - V ZB 272/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Auswirkung der Gebührenanrechnung im Verhältnis zu

  • VGH Bayern, 16.08.2010 - 19 C 10.1667

    Anrechnung der im Verwaltungsverfahren angefallenen Geschäftsgebühr auf

  • LAG Hessen, 08.11.2010 - 13 Ta 374/10

    Kostenfestsetzung - Rechtsanwaltsvergütung - Gesetzesänderung - Berechnung bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2010 - 18 E 1722/09

    Zurückweisung einer Erinnerung gegen die Vergütungsfestsetzung durch den

  • OVG Sachsen, 31.08.2011 - 3 E 74/10

    Zur Anrechnung von Geschäfts- und Verfahrensgebühr

  • FG Hessen, 31.01.2013 - 1 Ko 2202/11

    Festsetzung der Geschäftsgebühr und Anrechnung der hälftigen Geschäftsgebühr auf

  • OVG Bremen, 27.01.2010 - 1 S 367/09

    Bestimmung der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bzgl.

  • VGH Bayern, 14.11.2011 - 2 C 10.2444

    Beschwerde; Kostenfestsetzung; Anrechnung einer Geschäftsgebühr;

  • OVG Niedersachsen, 08.09.2010 - 10 OA 99/10

    Gebührenrechtliche Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG)

  • FG Düsseldorf, 02.05.2011 - 15 Ko 521/11

    Die Anrechnungsregelung der Vorb 3 Abs. 4 Vergütungsverzeichnis des Gesetzes über

  • VG Berlin, 14.05.2012 - 35 KE 40.11

    Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

  • VGH Bayern, 02.08.2010 - 7 C 10.1718

    Geschäftsgebühr im Verwaltungsverfahren; Verfahrensgebühr im gerichtlichen

  • VGH Hessen, 08.12.2009 - 1 E 2812/09
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